Die Republik Türkei ist ein farbenfroher Urlaubsstaat, der muslimische Traditionen und weltliche Werte harmonisch miteinander verbindet. Die malerische Natur, die vielen historischen Sehenswürdigkeiten, die weiten Strände, die hervorragende Ökologie und die preiswerten Qualitätsdienstleistungen ziehen Touristen und Investoren aus aller Welt an.
Einmal im Urlaub, denken viele Ausländer dann darüber nach, das Land zu bereisen oder sich mit dem eigenen Fahrzeug dauerhaft niederzulassen. Für beide stellt sich eine durchaus berechtigte Frage: „Kann ich mein Auto in die Türkei einführen?“.
In unserem Artikel werden Sie es erfahren:
Über die Regeln für die Einfuhr von ausländischen Autos in die Türkei.
Über die für den Grenzübertritt erforderlichen Dokumente.
Über die aktuellen Einreisebeschränkungen.
Gesetzliche Vorschriften für die Einreise in die Türkei mit einem Auto mit ausländischem Kennzeichen
Ausländische Staatsbürger dürfen die türkische Landgrenze mit ihrem eigenen Kraftfahrzeug überqueren. Die wichtigste Bedingung ist das Vorhandensein eines Pakets von Dokumenten und die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Regeln.
Betrachten wir die wichtigsten davon:
Die Dauer des Aufenthalts.
Die vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen in die Türkei ist Ausländern mit einer Aufenthaltsgenehmigung für einen Zeitraum von zwei Jahren gestattet. Liegt keine Aufenthaltsgenehmigung vor, richtet sich die Aufenthaltsdauer des Fahrzeugs nach der Visumfreiheit, die in den türkischen Rechtsvorschriften für jeden einzelnen Staat vorgesehen ist. Für Ukrainer und Kasachen beispielsweise beträgt die visumfreie Zeit 90 Tage, für Russen 60+30 Tage.
Wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei erhalten möchten, müssen Sie bei der Zollbehörde des Zulassungsortes einen Antrag stellen und die Aufenthaltsdauer des Fahrzeugs verlängern.
Ausreise und Einreise mit dem Auto – die Regel von 185 Tagen.
Die Regeln für die Einreise mit dem Auto in die Türkei beinhalten folgende Bedingung: Ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen muss sich vor dem Grenzübertritt mindestens 185 Tage lang ununterbrochen außerhalb der Republik befinden.
Zwei-Jahres-Regel.
Wenn Sie planen, mit Ihrem Auto in den Urlaubsstaat einzureisen und einen weiteren ständigen Wohnsitz auf dem Gebiet der Türkei zu begründen, müssen Sie berücksichtigen, dass das Auto danach mindestens 730 Tage im Land sein muss. Bei der Ausreise aus der Türkei sollte das Auto stehen gelassen werden, sonst gilt nach dem Grenzübertritt automatisch die 185-Tage-Regel.
Verfügbarkeit der Erklärung.
Der Eigentümer des Fahrzeugs ist verpflichtet, das Fahrzeug anzumelden. Zu diesem Zweck muss er sich in jeder türkischen Stadt zu den Zollkontrollbehörden begeben.
Bedingungen für die Nutzung des Fahrzeugs.
Wenn alle Regeln eingehalten werden (einschließlich der 185-Tage-Regel), können neben dem Eigentümer auch die nächsten Verwandten (Ehepartner, Kinder, Eltern) ein Auto mit ausländischen Kennzeichen in der Türkei fahren. Andere Personen dürfen das Auto nicht benutzen. Die einzige Ausnahme sind Notsituationen.
Wenn Sie planen, das Land für kurze Zeit mit dem Flugzeug zu verlassen, sollten Sie Ihr Auto auf einem Parkplatz abstellen und die Zollbehörde mindestens einen Tag im Voraus benachrichtigen. In diesem Fall können nicht einmal Ihre engsten Verwandten Ihr Auto benutzen. Erfolgt keine Benachrichtigung, wird gegen den Eigentümer des Fahrzeugs ein Bußgeld verhängt. Die Höhe der Geldstrafe hängt von der Marke und dem Baujahr des Fahrzeugs ab.
Bedingungen für die Einfuhr von Autos in die Türkei für Rentner.
Die maximale Aufenthaltsdauer von Autos im Besitz von Rentnern beträgt 2 Jahre. Gleichzeitig erlaubt der Führerschein für Rentner jederzeit die Ausreise und die Rückkehr in die Republik Türkei, d.h. die 185-Tage-Regel gilt nicht.
Vorläufige türkische Nummernschilder werden an Rentner nach Zahlung einer Kaution und unter der Bedingung ausgegeben, dass sie sich mehr als 185 Tage im Jahr in der Türkei aufhalten.
Zollabfertigung.
Nach zwei Jahren muss der Besitzer eines Fahrzeugs mit ausländischen Nummernschildern das Zollabfertigungsverfahren durchlaufen. In der Praxis ist die Zollabfertigung für Ausländer, die in die Türkei gezogen sind, nicht sehr günstig. Die Steuer auf Neuwagen beträgt im Durchschnitt 100 % ihres Marktwerts und hängt vom Hubraum ab. Darüber hinaus müssen Sie 18 % Mehrwertsteuer zahlen. Es ist fast unmöglich, ein Auto mit hohem Kilometerstand zu entwerten. Daher ist es günstiger, ein Auto vor Ort zu kaufen, auch wenn es in der Türkei teurer ist als zum Beispiel in den ehemaligen GUS-Staaten.
Welche Dokumente sind erforderlich?
Um ein Auto vorübergehend in die Türkei einzuführen, müssen Sie die folgenden Dokumente vorbereiten:
Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug (technischer Pass).
Versicherungspolice der Internationalen Grünen Karte (ausgestellt in der Türkei oder im Land Ihres ständigen Wohnsitzes).
Führerschein.
Wichtig!
Wenn Sie nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sind, stellen Sie eine Vollmacht bei einem Notar, beim Konsulat oder der Botschaft der Republik Türkei in Ihrem Land aus.
Welche Autos dürfen in die Türkei eingeführt werden?
Die Gesetzgebung sieht eine bestimmte Liste von Fahrzeugen vor, die in das Land eingeführt werden dürfen. Sie umfasst:
Personenkraftwagen;
Motorräder
Lieferwagen;
Busse;
Kleintransporter;
Anhänger;
Kleinlastwagen mit geschlossenem Aufbau.